Teilnahmebedingungen

Anmeldung und Teilnahmebedingungen:

  • Die Teilnahme am Bandcontest erfolgt ausschließlich über das Online-Formular. Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht anerkannt.
  • Alle Fragen im Formular müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
  • Mindestens ein Bandmitglied muss im Geschäftsgebiet der Sparda-Bank Südwest wohnen – sprich in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland.
  • Jede Band darf nur mit einem eigenen Song/Video am Wettbewerb teilnehmen. Die Band ist in der Lage den Song live zu spielen und kann ein mind. 30 minütiges Bühnenprogramm darbieten.
  • Ende der Bewerbungsphase ist der 09. Juni 2023 24 Uhr.
  • Ende der SMS-Votingphase ist der 17. Juni 2023, 12 Uhr.
  • Das Mindestalter für die Teilnahme ist 16 Jahre. Sind Bandmitglieder zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine 18 Jahre muss eine Einverständniserklärung der Eltern eingereicht werden.

Ansprechpartner:

  • Der Ansprechpartner, ein Vertreter der Band, ist autorisiert, die Band für den Wettbewerb anzumelden und handelt in deren Namen.

Verstöße:

  • Teilnehmer, die versuchen, den Wettbewerb zu stören oder zu manipulieren, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Versuchen Fans das Voting-Ergebnis ihrer Band zu manipulieren, wird der Teilnehmer ebenfalls disqualifiziert. Kleinere Verstöße können mit dem Abzug von Votes bestrafft werden.
  • Wir behalten uns vor, Bands mit diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Texten oder Symbolen vom Contest auszuschließen

Daten:

  • Die Teilnehmer erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer Daten aus dem Anmeldeformular einverstanden. Die Sparda-Bank Südwest eG wird die übermittelten Daten ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbes „Ticket to Rock“ verwenden. Die Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet und darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben.
  • Alle Copyrights und Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Gewinn:

  • Die Gewinnerband spielt auf dem Rocco del Schlacko und tritt auf der Bühne am Ponyhof auf. Die genaue Absprache des Auftritt-Termins erfolgt nach der Bekanntgabe des Gewinners.
  • Alle Teilnehmer verpflichten sich, wenn sie das „Ticket to Rock“ gewinnen, am Rocco del Schlacko ohne Vergütung teilzunehmen und sagen Ihre Teilnahme verbindlich zu.
  • Die Gewinnerband verhält sich bei dem Auftritt dem Anlass angemessen. Sie präsentiert insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte, weder in Verhalten, Bildern, Musik oder Texten. Sie macht keine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter. Dem Veranstalter des Rocco del Schlacko ist es vorbehalten, den Auftritt jederzeit abzubrechen. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

„Ticket to Rock“ ist ein Bandwettbewerb der Sparda-Bank Südwest eG

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.